Abfallarten Unsere Abfallarten im Überblick
Für das Abstellen der Container
Bitte planen Sie genügend Platz zum Abstellen des Containers und für eventuell notwendiges Rangieren des Fahrzeuges ein. Es wird bei Toreinfahrten eine Breite von mindestens 3 Meter und eine Höhe von 3,90 Meter benötigt. Für das Abstellen auf Parkplätzen, Gehwegen und Straßen halten Sie bitte ca. 5 Meter Fläche frei.
Beladung des Containers:
Beachten Sie bitte, dass die Container nur bis unterhalb der Oberkante beladen werden. Bei einer Überladung kann und darf der Container nicht transportiert werden.
Fehlbeladung des Containers:
Falls der Container mit einem anderen Material als bestellt beladen wurde, wird dieser erst abgeholt, wenn eine Nachzahlung entsprechend dem geladenen Material erfolgt ist. Falls die Fehlbeladung erst nach Kippung des Containers gesichtet wird, wird eine ausführliche Dokumentation erfolgen und dem Kunden eine Nachberechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass bei der Kippung das unten geladene Material nach oben gelangt.
Sondernutzungserlaubnis für die Container Stellung auf öffentlichen Verkehrsflächen:
Die Städte und Kommunen schreiben eine vorherige Genehmigung für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen wie Straße, Bürgersteig, Parkplätze vor. Ohne Genehmigung dürfen Container nur auf privaten Flächen abgestellt werden. Wenn Sie selber keine Genehmigung stellen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Fügen Sie die Option Sondernutzungsgenehmigung Ihrer Bestellung bei. Falls Sie die Stellgenehmigung selber einholen, übersenden Sie uns bitte 2 Tage vor Stellung des Containers eine Kopie der Genehmigung. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit der jeweiligen Stadtverwaltung – meist ca. 14 Tage.
Mietdauer:
In der Mietzeit sind 7 kostenfreie Standtage enthalten, jede weitere angefangene Woche wird mit 15,47 € / Brutto berechnet.
Abfallarten
Bauschutt
Das darf rein:
Bauschutt mit einer Größe bis 40x40cm, wie Mauerwerk, Beton, Kacheln, Ziegel, Fliesen, Schutt, Keramik, Mörtel, Backsteine, Putz, Marmor, Dachziegel, Tonziegel, Betonziegel, Feinsteinzeug, Klinkersteine, Natursteine, Pflastersteine, Mörtelreste, Blockstein, Naturschiefer
Das darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle, die nicht aus Steinen / Bauschutt bestehen wie z.B. Altholz, Altreifen, Dachpappe, Dämmstoffe, Gips, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, asbesthaltige Baustoffe, Bimsstein, Ytong Steine, Schlacke, Batterien, Brandabfälle, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Grünschnitt, Kabel, Kunststoffe, Metall, Müll, Öl, Restabfall, Tapeten, Glasbausteine
Boden / Steine
Das darf rein:
Boden, Stein bis 30x30cm, Kieselsteine, Baggergut, Erdaushub, Erdreich, Sand, Lehm
Das darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle, die nicht aus Boden oder Steinen bestehen wie z.B. Grasnarbe, verunreinigte oder kontaminierte Erde, Wurzeln, Äste, Metalle, Laub, Bauschutt, Holz
Gips
Das darf rein:
Ytong Steine, Gips, Bimsbetonsteine, Porenbetonsteine, Rigipsplatten
Das darf nicht rein:
Alle anderen Abfälle, die nicht gipshaltig sind wie z.B. Bauschutt, Ziegel, Steine, Glas, Holz, Müll, Dämmmaterialien, Dachpappe, Kunststoffe, Folien
Baumischabfälle
Das darf rein:
Gemischte Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, Ytong Steine, Gips, Laminat, Bimsbetonsteine, Porenbetonsteine, Rigipsplatten ohne Anhaftungen oder Verunreinigungen
Das darf nicht rein:
Bauschutt, Ziegel, Steine, Gummi, Verpackungsstyropor, Teppichreste über 1 Meter, Altreifen, Dachpappe, jegliche Art von Dämmstoffe, Erde, Sand, Schornsteinschutt, Boden, jegliche Art von gefährlichem Abfall wie asbesthaltige Baustoffe, Schlacke, Batterien, Dämmmaterial wie KMF, Chemikalien, Elektroschrott, Flüssigkeiten, Öl, Bahnschwellen.
Holz A1 bis A3
Das darf rein:
Naturholz, Altholz oder Bauholz, Spanplatten, Furnierholz, Verleimtes, Leimholzplatten, Innentüren, Dielen, Fußböden, Parkett, Kisten, Profilbretter, Deckenpaneele, Zierbalken, Bauspanplatten + unbehandeltes Holz
Das darf nicht rein:
Alle Abfälle, die nicht zu 100% aus Holz bestehen wie z.B. Behandeltes Holz wie Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände, Bahnschwellen.
Holz A IV
Das darf rein:
Fensterholz, Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz (ohne Glas), Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände sowie auch unbehandeltes Holz + behandeltes Holz, Bahnschwellen
Das darf nicht rein:
Alle Abfälle, die nicht zu 100% aus Holz bestehen
Grünschnitt
Das darf rein:
Grünschnitt wie Astwerk, Laub, Blätter und Nadeln sowie verholzte Pflanzenreste (Äste und Zweige) Heckenschnitt, Mähgut wie Rasen, Unkraut, Sträucher
Das darf nicht rein:
Grasnarbe und alle Abfälle, die nicht aus naturbelassenen Grünschnitt bestehen - auch nicht Bauschutt, Ziegel, Steine, Erde, Boden.
Kartonage
Das darf rein:
Kartons
Das darf nicht rein:
Alle Abfälle, die nicht aus Karton bestehen, Verpackungsfolie
Dachpappe ohne Anhaftungen
Das darf rein:
Bitumen-Schweißbahnen ohne Anhaftungen, Bitumenhaltige Dachbahnen
Das darf nicht rein:
Bauschutt, Teerhaltige Dachbahnen, Asbesthaltige Dachbahnen, Dämmmaterialien wie PU-Schaum, Mineralwolle etc., keine Anhaftungen von Holz, keine losen Abfälle jeglicher Art